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   BGH, 18.08.1976 - 3 StR 276/76   

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https://dejure.org/1976,5869
BGH, 18.08.1976 - 3 StR 276/76 (https://dejure.org/1976,5869)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1976 - 3 StR 276/76 (https://dejure.org/1976,5869)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1976 - 3 StR 276/76 (https://dejure.org/1976,5869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verpflichtung eines Tatrichters zur Auseinandersetzung mit gegen seine Schlussfolgerungen sprechenden Feststellungen - Bedeutung der Inkaufnahme von Störungen des Verhältnisses zwischen Mutter und Tochter für die Bemessung der Strafe wegen eines Sexualdeliktes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 18.08.1976 - 3 StR 276/76
    In der Rechtsprechung ist indes anerkannt, daß sich der Tatrichter mit solchen Feststellungen auseinandersetzen muß, die zunächst einmal (prima facie) gegen die von ihm gezogenen Schlußfolgerungen sprechen (vgl. BGH MDR 1951, 117; BGH NJW 1953, 1440 Nr. 23; OLG Schleswig SchlHA 1956, 184; BayObLG Verk Mitt 1965, 43; siehe auch BGHSt 25, 285).
  • BGH, 21.11.1950 - 2 StR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.08.1976 - 3 StR 276/76
    In der Rechtsprechung ist indes anerkannt, daß sich der Tatrichter mit solchen Feststellungen auseinandersetzen muß, die zunächst einmal (prima facie) gegen die von ihm gezogenen Schlußfolgerungen sprechen (vgl. BGH MDR 1951, 117; BGH NJW 1953, 1440 Nr. 23; OLG Schleswig SchlHA 1956, 184; BayObLG Verk Mitt 1965, 43; siehe auch BGHSt 25, 285).
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